Was bedeutet die temporäre Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuersenkung für Architektenverträge?

Hinweis: Dieser Beitrag wurde vor 4 Jahren veröffentlicht. Es könnte also sein, dass die eine oder andere Information nicht mehr ganz aktuell ist. 
Temporäre Mehrwertsteuersenkung (Umsatzsteuersenkung) bei Architektenverträgen: Die Bundesarchitektenkammer beantwortet die wichtigsten Fragen (Foto: Internet für Architekten)

Temporäre Mehrwertsteuersenkung (Umsatzsteuersenkung) bei Architektenverträgen: Die Bundesarchitektenkammer beantwortet die wichtigsten Fragen (Foto: Internet für Architekten)

Senkung der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer und die Auswirkungen auf Architektenverträge

Die deutsche Wirtschaft befindet sich mitten in der Corona-Krise. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und Krisenbewältigung verabschiedet.

Mitte Juni 2020: Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet an der konkreten administrativen Umsetzung der zeitlich begrenzten Absenkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung. Momentan liegt der Entwurf vor und enthält auch Regelungen für Planungs- und Bauleistungen. Wie Haufe berichtet, soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende Juni 2020 abgeschlossen sein, der Bundesrat könnte dem neuen Gesetz am 29.6.2020 zustimmen.

Die Bundesarchitektenkammer beantwortet die wichtigsten Fragen zur Umsatzsteuersenkung

In einem aktuellen PDF-Dokument (Stand: 10.06.2020) beantwortet die Bundesarchitektenkammer (BAK) die elf wichtigsten Fragen zur temporären Senkung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer im Hinblick auf Architektenverträge.

U. a. werden folgende Fragen näher beleuchtet und beantwortet: “Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für das Architektenhonorar?” – “Wann ist der Zeitpunkt der Beendigung der Architektenleistung?”“Ist nicht das Rechnungsdatum maßgeblich für die Anwendung des jeweiligen Mehrwertsteuersatzes?”“Welcher Umsatzsteuersatz ist bei Abschlagsrechnungen anzusetzen? Hat eine Änderung Auswirkungen bei Abschlagszahlungen?” … usw. Eine an sich trockene Materie, klar, aber hier anschaulich und ausführlich aufbereitet.

Wie die BAK schreibt, ist die geplante Änderung der Umsatzsteuersätzen in dieser Form einmalig, es komme zum ersten Mal seit Einführung des USt-Systems zu einer solchen Absenkung. Daher könnten die Antworten in dem Dokument der Bundesarchitektenkammer “… aufgrund der noch unklaren Rechtslage lediglich als unverbindliche Hinweise angesehen werden, für die keine Haftung und Gewähr übernommen wird. Der genaue Gesetzeswortlaut bleibt abzuwarten” so die Autoren.

“Fragen und Antworten zur temporären Mehrwertsteuersenkung bei Architektenverträgen” – Hier finden Sie das PDF der BAK »

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