Haften Architekten für coronabedingte Mehrkosten und Bauzeitverzögerungen, die durch Lieferprobleme und Kostensteigerungen bei Baumaterialien entstehen?

Datum: 8. Juni 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Welche Haftungsrisiken entstehen für Architekten?

Rechtsanwalt Frank Zillmer zeigt die Haftungsrisiken auf und gibt Praxistipps, wie Sie jetzt und in künftigen Verträgen mit der Situation umgehen können, um der Haftung zu entgehen. Sofort nach der Buchung erhalten Sie die Seminarunterlagen per PDF-Datei.

Bauvorhaben können nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig fertig gestellt werden.

Lieferprobleme und Preissteigerungen bei Baumaterialien führen dazu, dass Bauvorhaben nicht mehr fertiggestellt werden können, weil den Bauherrn die (Kredit-) Mittel fehlen. Aktuell empfehlen einige Baufinanzierer ihren Kreditkunden schon, für die gestiegenen Baukosten und den Terminverzug ihre Architekten in die Haftung zu nehmen.

Mangelnder Berufshaftpflichtschutz

Diese Inanspruchnahme ist für Architekten und Ingenieure besonders problematisch, weil sie für diese Schäden keinen Berufshaftpflichtschutz haben:

Ansprüche des Bauherrn aus mangelhafter Kostenermittlung und Kostenkontrolle sind von der Berufshaftpflicht regelmäßig nicht gedeckt (Ziffer 4.2 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherungen von Architekten, Bauingenieuren und beratenden Architekten (BBR)).

Überschreitung der Bauzeit

Dasselbe gilt für Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit: Wird das Bauvorhaben nicht in der vorgesehenen Zeit fertig und kann nicht bezogen, vermietet oder verkauft werden, werden Architekten und Ingenieure für die daraus entstehenden Schäden in Anspruch genommen. Auch diese Schäden sind vom Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung nicht gedeckt:

Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit oder von Fristen und Terminen sind nach Ziffer 4.1 der BBR ebenfalls nicht vom Deckungsschutz umfasst.
Es ist also für Architekten und Ingenieure dringend erforderlich, Vorsorge zu treffen.

Das Seminar richtet sich an alle Architekten und Ingenieure, die für öffentliche, gewerbliche oder private Auftraggeber tätig sind.

Referent

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Frank Zillmer als baujuristischer Unternehmensberater tätig und vermittelt sein Fachwissen gerne strukturiert und gut verständlich als Referent unter anderem auch für

  • die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein,
  • die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein,
  • den Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen

online oder in Inhouse-Seminaren weiter.

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