Brandschutz in Sonderbauten

Datum: 13. Juli 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Dem vorbeugenden baulichen Brandschutz kommt eine stetig wachsende Bedeutung zu. Für den Regelungshorizont der Landesbauordnung – dem Wohnungsbau oder vergleichbaren Nutzungen – liegt ein abschließendes Anforderungsprofil vor.

Bei Sonderbauten ist die Lage komplexer. Hier bedarf es häufig eines individuellen Brandschutzkonzeptes. Dafür können Sonderbauverordnungen – wie die Versammlungs- oder Verkaufsstätten-Verordnung – Orientierungshilfe geben; teilweise bedarf es jedoch eines spezifischen, alleine an den Schutzzielen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes orientierten Konzeptes.

Ziel des Seminars ist es, zunächst das grundlegende Verständnis für die Schutzziele des baulichen Brandschutzes zu wecken. Damit kann der Brandschutz bereits in den ersten Entwurfsphasen – insbesondere bei der Grundrisskonzeption und der Wahl der Baumaterialien – mitgedacht werden kann. Dies erspart häufig spätere Umplanungen oder aufwändigen technischen Brandschutz. Dabei werden die brandschutzbezogenen Besonderheiten von häufigen Sonderbautypen sowie die diesbezüglich erforderlichen baulichen und technischen Vorkehrungen erläutert.

Darüber hinaus wird der bauliche Brandschutz in bestehenden Sonderbauten angesprochen. Hier besteht zunächst zwar Bestandsschutz; bei Vorliegen einer konkreten Gefahr im Brandfall kann die Bauaufsichtsbehörde jedoch auch an bestandsgeschützte Gebäude weitergehende Anforderungen stellen.

In diesem Zusammenhang ermöglicht eine brandschutzbezogene Kompetenz einerseits das Finden einer sicheren und gleichzeitig wirtschaftlichen Lösung, erleichtert aber zudem auch die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde. Zu dieser Kompetenz gehört auch das Wissen um die Möglichkeiten einer Kompensation von baulichen Defiziten durch unterschiedliche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen.

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