Baurecht-Briefing: “Schlechtwetter” am Bau – das große Missverständnis mit Folgen!

Datum: 21. Januar 2022
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Ein leidiges Alltagsthema auf deutschen Baustellen – der Auftragnehmer wendet bei Bauverzögerungen ein: Es konnte nicht gearbeitet werden wegen „Schlechtwetter“, deswegen hat sich der Bauablauf verzögert.

Verzugssituationen werden bestritten und u.U. macht der Auftragnehmer sogar noch Stillstandskosten geltend, weil er ja Gerät und Personal vorgehalten hat.

Architekten und Ingenieure haben mit solchen oder ähnlichen Einwänden im Rahmen der Bauüberwachungstätigkeit ständig zu tun. Es herrscht große Unsicherheit, wie ggf. zu reagieren ist.

Unsere Baurechts-Experten unterstützen Sie zielgerichtet:

  • Was bedeutet „Schlechtwetter“ überhaupt?
  • Ist „Schlechtwetter“ tatsächlich eine Baubehinderung?
  • Wann und wo kann „Schlechtwetter“ rechtlich relevant sein?
  • Was ist mit „Schlechtwetterschäden“?
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