Baurecht-Briefing: Eingriffe in die VOB/B – Was geht, was geht nicht?

Datum: 12. November 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Zum Leistungsumfang des Architekten gehört es, dem Bauherren gängige Vertragsmuster für Bauverträge zur Verfügung zu stellen. Dabei hat es enorme Vorteile für beide Vertragspartner, wenn die VOB/B zur Vertragsgrundlage gemacht wird.

Häufig möchte der Bauherr oder auch der AN besondere Regelungen in den Vertrag aufgenommen haben oder einzelne Regelungen aus der VOB/B anders oder gar nicht vereinbart wissen.

Der erfahrene Planer weiß, dass hier die Gefahr lauert, in nicht rechtswirksamer Art und Weise in die VOB/B einzugreifen und sämtliche Regelungen einer AGB-Kontrolle zuzuführen.

In unserem 45-minütigen Briefing nennen wir Ihnen die Vorschriften, die ohne diese Rechtsfolge abänderbar sind und wir sagen Ihnen, mit welchen Argumenten dies begründet wird. Sie lernen zudem die Regelungen kennen, die in keinem Falle angetastet werden sollten, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart werden soll.

Wir beantworten Ihnen u.a. diese Fragen:

  • Wie wird die VOB/B überhaupt Vertragsgrundlage?
  • Was bedeutet AGB-Kontrolle?
  • Kann die Gewährleistungsfrist verlängert werden?
  • Darf die fiktive Abnahme ausgeschlossen werden?
  • Können Abschlagszahlungen gekürzt werden?
  • Kann ich die Abrechnung bei Kündigung anders regeln?
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