Die bisherige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2010 und die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert-, Ertragswert- und Wertermittlungs-Richtlinie 2006) werden durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV und ergänzende Anwendungshinweise abgelöst.
Bei Verkehrswertgutachten, die ab dem 1. Januar 2022 erstellt werden, ist unabhängig vom Wertermittlungsstichtag die neue ImmoWertV anzuwenden (vergleiche § 53 ImmoWertV 2021).
Ziel des Online-Seminars ist eine kompakte synoptische Darstellung der für die Praxis notwendigen Änderungen, um eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten zu können.
Dabei wird die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts dargelegt und die neuen verbindlicheren Vorgaben herausgearbeitet. Wesentliche Diskussionspunkte werden hierbei erörtert und Hintergrundinformationen dargelegt.
Themen
- Grundsatz der Modellkonformität
- Objektspezifische Liegenschaftszinssätze / Vergleichsfaktoren / Sachwertfaktoren
- Baukosten-Regionalfaktoren
- Überarbeitungsbedarf der NHK 2010
- Bestimmung der Restnutzungsdauer
- Regelungen zu den grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (insbesondere das Erbbaurecht)
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