Was schulden Architekten im Rahmen der Kostenplanung? Kostenermittlungen und Kostenkontrolle nach HOAI und/oder eine Kostenplanung nach DIN 276 und wenn ja, nach welcher Fassung? Um welche Fassung der DIN 276 geht es in der HOAI?
Problematisch sind dabei auch systematische Abweichungen der Leistungsbilder nach der HOAI von den verschiedenen Fassungen der DIN 276. Darüber hinaus sieht das BGB eine „Kosteneinschätzung“ vor.
Seit Jahrzehnten bildet die DIN 276 die Grundlage für die Kostenplanung, die seit Dezember 2018 in einer Neufassung vorliegt. Die Neufassung reagiert auf veränderte Anforderungen an die Kostenplanung. Nach wie vor ist die Kostenplanung aber auf der Grundlage von Planungsvorgaben oder von Kostenvorgaben kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts durchzuführen. Dabei beginnt Kostenplanung in der Leistungsphase 1.
Haftungsrisiken ergeben sich insbesondere auch aus Kostenvorgaben des Auftraggebers, als Kostenobergrenze oder als Zielgröße für die Planung.
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