Bauleitung in der Praxis – leiten statt leiden

Datum: 18. November 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Donnerstag und Freitag, 18./19. November und 9./10. Dezember 2021, jeweils 09:00 bis 16:30 Uhr

Die 4-teilige Seminarreihe richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen und der Wohnungswirtschaft sowie Planende der Leistungsphasen 1 bis 7.

Grundlegende Vertragspflichten des Objektüberwachers (Teil I)

  • Begriffsbestimmung Bauleitung vs. Objektüberwachung
  • Was sind die Grundleistungen der Objektüberwachung?
  • Was sind die Besonderen Leistungen der Objektüberwachung?
  • Wie gelingt der faire Objektüberwachungsvertrag?
  • Was genau erwarten Bauherr_innen vom Objektüberwacher?
  • Was braucht man, damit die Objektüberwachung funktioniert?
  • Welche Vollmachten haben Objektüberwacher?
  • „Verantwortliche Bauleiter_innen i.S.d. LBO“ – eine lohnende Aufgabe?
  • In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher zu Fachleuten der Planung und Projektsteuerung?
  • Die Bauzeit verlängert sich, wer zahlt den Mehraufwand für die Objektüberwachung?
  • Wie kann die Objektüberwachung den Mehraufwand fair nachweisen?

Die Bauvorbereitung

  • Beratungs- und Hinweispflichten der Objektüberwachung
  • Ständige Beratung der Auftraggebenden
  • Welche Angaben muss die Objektüberwachung vor Baubeginn einholen bzw. abgeben?

Der Bauablauf

  • Was sind die konkreten Aufgaben der Objektüberwachung vor Ort auf der Baustelle?
  • Koordination der am Bau Beteiligten
  • Vertragstermine durchsetzen und steuern
  • Bautagebuch und andere Dokumentationspflichten
  • Baurundgänge, Zustandsfeststellungen, Baubesprechungen, Jour fixe
  • Qualitätssicherung auf der Baustelle
  • Mustererstellung und Bemusterung

Prüfung und Steuerung von Nachtragsangeboten (Teil II)

Exkurs zur richtigen Bauvertragsart

  • Welches ist der sicherste Bauvertrag?
  • Welche Kriterien sind für Auftraggebende bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
  • Welche Vorteile bietet die Vergabe an ein Generalunternehmen für Auftraggebende?
  • Wissenswertes zum Pauschalvertrag

Kosten verfolgen und feststellen

  • Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht der Auftraggebenden?
  • Was ist die Urkalkulation?
  • Was ist ein marktüblicher Preis?
  • Wer beschreibt die Änderung der Leistung?
  • Einhaltung der DIN 276 während der Bauleitung
  • Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch Architektinnen und Architekten: Haben Auftraggebende einen Schadensersatzanspruch?

Mangelmanagement, Abnahme und Abrechnung (Teil III)

  • Wie wird die eigene Objektüberwachungsleistung richtig abgenommen?
  • Immer weniger Architekt_innen überwachen ein immer größeres Bauvolumen. Wie funktioniert da ein vernünftiges Qualitätsmanagement? Gibt es Richtgrößen? Eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden pro Euro Umsatz und Bauzeit?
  • Mangelfrei nach Bauordnung, Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Prüfzeugnissen, Zulassungen, ETA und sonstigen Vorschriften. Wie geht das?
  • Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
  • Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
  • Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
  • Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
  • Können Auftraggebende ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
  • Welche Arten der Abnahme gibt es?
  • Die wichtigsten Unterschiede nach BGB und VOB
  • Was bedeutet „förmliche Abnahme“?
  • Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
  • Fertigstellungsmeldungen durch Unternehmer_innen

Abrechnung und Kostenfeststellung

  • In welchem zeitlichen Rahmen können Unternehmer_innen Abschlagsrechnungen stellen?
  • Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
  • Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
  • Was passiert, wenn die Rechnung mit Skonto belegt ist?
  • Bis wann können Auftraggebende zu viel gezahlten Werklohn zurückfordern?
  • Wie lange müsssen Auftraggebende auf die Schlussrechnung warten?
  • Können Unternehmer_innen nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
  • Was ist eine Schlusszahlungsmitteilung?

Anwendung der VOB sowie der DIN 18202 (Teil IV)

Anwendung der VOB/B während der Bauleitung

  • Grundlegendes zu den Teilen B und C der VOB
  • Geänderte und zusätzliche Leistungen
  • Stundenlohnarbeiten
  • Bedenken anmelden
  • Schutz der eigenen Leistung
  • Nachunternehmereinsatz
  • Schlechtwetter durch Hitze, Kälte, Regen und Schnee
  • Begehungen und Zustandsbesichtigungen
  • Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
  • Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
  • Kündigung durch AG oder AN
  • Vertragsstrafenregelung

Anwendung der DIN 18202 während der Bauleitung

  • Wann gilt die DIN 18202?
  • Vom richtigen Umgang der DIN 18202 innerhalb der Planung und Ausführung
  • Ist die DIN für die Planung geeignet?
  • Gibt es weitergehende Vorgaben?

Referent: Dipl.-Ing. Jürgen Steineke, Bauingenieur BDB, SMV Bauprojektsteuerung Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin

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