Nicht wesentliche Abweichungen in der Praxis

Datum: 11. Oktober 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Bauarten müssen gemäß der Verwendbarkeitsnachweise, d.h. der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (abP) bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) ausgeführt werden. Allerdings ist dies häufig nicht vollständig möglich, da die baulichen Gegebenheiten dem entgegen stehen. Dann bleibt nur die Möglichkeit konstruktiver Änderungen oder aber es muss vom Verwendbarkeitsnachweis abgewichen werden.

Handelt es sich bei diesen Abweichungen um sogenannte nicht wesentliche Abweichungen (n.w.A.), so kann die Bauart in dieser Form ausgeführt und die Übereinstimmungserklärung vom Verwender der Bauart ausgestellt werden. Hierzu ist es allerdings notwendig, zu beurteilen, ob einer Abweichung nicht wesentlich ist.

In diesem Online-Seminar lernen Sie den Ablauf des Beurteilungsprozesses kennen und erhalten einen grundsätzlichen Einblick in die technische Bewertung von Abweichungen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

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