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Barrierefreies Bauen bezeichnet die Planung und Ausführung von Gebäuden, Freianlagen und öffentlich zugänglichen Räumen so, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Voraussetzungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – möglichst ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Dazu gehören nicht nur Maßnahmen für Rollstuhlnutzende, sondern auch Anforderungen an Orientierung, Wahrnehmbarkeit, Sicherheit und Bedienbarkeit.

Barrierefreiheit als Planungs- und Qualitätsanforderung

Wesentliche Planungsaspekte sind unter anderem stufenlose Erschließungen, ausreichend dimensionierte Bewegungsflächen, geeignete Türbreiten, rutschhemmende Beläge, gut erreichbare Bedienelemente, visuell und taktil wahrnehmbare Informationen sowie eine kontrastreiche und verständliche Wegeführung.

Maßgeblich sind je nach Bauaufgabe die öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere die jeweiligen Landesbauordnungen, sowie einschlägige DIN-Normen wie die DIN 18040. Barrierefreiheit sollte frühzeitig in Entwurf, Detailplanung und Ausschreibung berücksichtigt werden, da sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit und langfristige Nutzbarkeit von Gebäuden wesentlich beeinflusst.

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