Web-Seminar: Brandschutz-Update

Datum: 17. Mai 2022
Uhrzeit: 09:00 bis 10:30

Im Juli 2021 ist eine Novellierung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten. Hierbei haben sich auch einige Änderungen hinsichtlich des Brandschutzes ergeben.

  • Insbesondere die Vorgaben zur Genehmigung von Abweichungen wurden erweitert, um Änderungen im Bestand und ressourcenschonendes Bauen zu erleichtern.
  • Ferner ergeben sich auch hinsichtlich der Prüfung des Brandschutzes maßgebliche Neuerungen: Die Prüfung von Standardbauten durch „Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes“ wurde in NRW auf Mittelgaragen erweitert.
  • Diese Sachverständige dürfen nunmehr (anstatt der Bauaufsichtsbehörde) auch über brandschutztechnische Abweichungen entscheiden.
  • Abschließend wurde mit der Installation des „Prüfingenieurs für den Brandschutz“ eine neue Instanz zur Prüfung von Brandschutzkonzepten geschaffen.
  • „Prüfingenieure für den Brandschutz“ können durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde hinzugezogen werden, wenn die Kapazität der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder die Komplexität des Bauvorhabens dies erfordert.

Das Seminar betrachtet die vorgenannten Änderungen der Landesbauordnung und stellt einen ersten Erfahrungsbericht dar.

Referent: Dipl.-Ing. Matthias Dietrich – staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes (NRW)

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