Von dem EnEG (EnEV) und EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Bunderegierung hat sich entschieden, das Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem modernen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenzuführen. Ferner ist beabsichtigt mit dem GEG das Ordnungsrecht zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Die Anforderungen des EU-Rechts sollten zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umgesetzt werden.

Im Januar 2017 und November 2018 waren bereits erste Entwürfe vorgestellt worden. Im Gegensatz zum ersten Entwurf waren in der Ausgabe 2018 keine Verschärfungen der Anforderungen enthalten. Bei genauem Hinsehen ergeben sich sogar Entschärfungen. Auch in der letzten Entwurfsfassung vom Oktober 2019 hat sich dies nicht mehr geändert.

Für den Wohnungsbau gibt es künftig nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und auch für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Das Seminar bezieht sich auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und behandelt wesentliche Neuerungen.

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