Bundesregierung und Bundesrat haben dem “Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude” kurz GEG zugestimmt. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und hierin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.
Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, dass das energetische Niveau eines “Niedrigstenergiegebäudes” von den Mitgliedsstaaten fordert.
Mit dem neunen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mit geltenden Normen in Bezug genommen.
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