Umsatzsteuer im Konjunkturpaket für Innenarchitekt*innen (Webinar)

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft in Deutschland.

Als zentrales Element zur Erreichung dieses Ziels hat die Regierungskoalition beschlossen, dass „[z]ur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland […] befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt [wird]“.

Die Änderungen sollen mit Wirkung zum 01.07.2020 in Kraft treten. Das Webinar zeigt die entsprechenden Auswirkungen der temporären Senkung der Umsatzsteuersätze im Detail. Die Änderungen werden an zahlreichen Beispielen aus der Praxis besprochen.

I. Hintergrund und Stand der Gesetzgebung

II. Zeitliche Abgrenzungen – Maßgeblichkeit der Leistungserbringung

  1. Gesetzlich Grundlage
  2. Besonderheiten bei der Ist-Besteuerung
  3. Teilleistungen
  4. Nachträgliche Preisanpassungen
  5. Umtausch von Waren

III. Praktische Änderungen

  1. Änderungen in der EDV
  2. Ermittlung des richtigen „Leistungsdatums“
  3. Anpassung von Rechnungstemplates
  4. Rechnungseingangsprüfung
  5. Änderung von Verträgen (Preisanpassung bei langfristigen Verträgen)

IV. Ermäßigter Steuersatz für Restaurationsdienstleistungen

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