Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neubauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist – vergleichbar dem Baugrund – die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überraschungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung.
Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Planungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Bestand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisierung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorarmanagement reagieren.
Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oftmals mit Gebäudeschadstoffen umgehen.
Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Vertragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehransprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungsspezifische Projektrisiken.
Inhalte
- Einführung und Begriffserklärung – Was ist Sanierung?
- Wechselwirkung von Bedarfsermittlung und Bestandserkundung
- Besonderheiten des Projektmanagements
- Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrags
- Urheberrecht als unterschätztes Projektrisiko
- Besonderheiten des Ausführungsvertrags
Referent: Prof. Dr. Heiko Fuchs, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
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