Egal ob Neubau oder Bauen im Bestand: Es gibt zwei Stellschrauben, die entscheiden, ob Sie Projekte wirtschaftlich abwickeln können. Schraube Eins, die Auftragsanbahnung, wird künftig schwierig. Umso wichtiger wird Schraube Zwei, das konsequente ‒ fachlich unterfütterte ‒ Nachtragsmanagement.
Es ist deshalb so wichtig, weil Sie über Grundleistungsverträge Planungsänderungen, Verzögerungs- und Wiederholungsleistungen nicht honoriert bekommen. Diese Honorare bei Änderungen im Projekt müssen Sie über Nachträge zusätzlich generieren. RA Dr. Ralf Averhaus weist Ihnen dazu am 17.09.2020 den Honorarweg.
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