Update zu GEG und BEG – Was ändert sich 2023?

Datum: 24. Januar 2023
Uhrzeit: 10:00 bis 12:30

Auch im Jahr 2023 wird es zu weiteren Änderungen bei den gesetzlichen Anforderungen und der Förderung für energieeffiziente Gebäude kommen.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nur der Auftakt für eine umfassendere Erneuerung, die im Jahr 2023 umgesetzt werden soll. Damit soll u.a. die 65%-EE-Pflicht eingeführt und das Anforderungssystem grundlegend überarbeitet werden.

Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) stehen zum 01.01.2023 sowie für den Neubau zum 01.03.2023 weitere Änderungen an. In der Sanierungsförderung kommt – neben zahlreichen kleinteiligen Änderungen – u. a. ein neuer Bonus für die serielle Sanierung hinzu.

Die Neubauförderung wird auch im nächsten Jahr Anforderungen aus dem Nachhaltigen Bauen enthalten. In diesem Online-Seminar werden die bereits erfolgten und die geplanten Neuerungen von GEG und BEG vorgestellt und erläutert.

Wir möchten Ihnen diesmal zusammen mit dem Referenten Jan Karwatzki (Ökozentrum NRW) aufzeigen, was bei der Beantragung von neu errichteten oder sanierten Effizienzhäusern und bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zu beachten ist.

Seminarinhalt

  • Kurzübersicht über die Veränderungen beim GEG, BEG, EE-Pflicht und PV-Pflicht
  • Das Effizienzhaus im Neubau und in der Sanierung, Einzelmaßnahmen in der Sanierung
Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) stehen zum 01.01.2023 sowie für den Neubau zum 01.03.2023 weitere Änderungen an (Textgrafik: Internet-fuer-Architekten.de)

Bei der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) stehen zum 01.01.2023 sowie für den Neubau zum 01.03.2023 weitere Änderungen an (Textgrafik: Internet-fuer-Architekten.de)

Fortbildungsanerkennung

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 3 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.

Diese Veranstaltung ist als Fortbildung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer. Durch die Anerkennung der Architektenkammer Hamburg wird die Veranstaltung in gleichem Umfang von der Architektenkammer Niedersachsen anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Fortbildungspunkte nur nach vollständiger Teilnahme an dem Online-Seminar erhalten.

 

 

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