Online-Seminar: Nachtragsangebote aufstellen und prüfen

Wenn sich bei einem Bauvorhaben Änderungen ergeben, sei es beispielsweise bei den Mengen oder bei der vorgesehenen Art der Ausführung, kann dies Mehrkosten nach sich ziehen. Der Auftragnehmer stellt sein Nachtragsangebot auf, die Bauleitung des Auftraggebers prüft dieses An­ge­bot. Dabei sind verschiedene Rahmen­bedingungen zu beachten.

Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der täglichen Praxis wird Ihnen der Referent aufzeigen, welche Bedingungen dies sind.

Seminarinhalte

Nachträge erkennen

  • Ursachen für Nachforderungen
  • Wann muß der AN Mehrkosten anzeigen?
  • Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Nachträgen

Nachträge erstellen

  • Wer muß das Nachtrags-LV erstellen?
  • Kostenerstattung für den AN wegen Nachtragserstellung?
  • Was sind die Preisermittlungsgrundlagen für Nachträge?
  • Subunternehmerpreise und Nachträge

Stundenlohnarbeiten oder Nachtrag?

  • Der Unterschied zwischen Stundenlohnarbeiten und Nachforderungen
  • Wer darf Regiestunden anerkennen?
  • Stundenlohnpreise als Basis für die Nachtragskalkulation?

Beispiele zur Nachtragsberechnung: 10%-Klausel (§ 2 Abs. 3 VOB/B); geänderte (§ 2 Abs. 5 VOB/B) unter Berücksichtigung von tatsächlich erforderlichen Kosten

Übersicht zur Mehrkostenermittlung durch Bauzeitverlängerung

Das Bauvertragsrecht von 2018 und dessen Auswirkungen auf Nachtragsleistungen

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