Wenn sich bei einem Bauvorhaben Änderungen ergeben, sei es beispielsweise bei den Mengen oder bei der vorgesehenen Art der Ausführung, kann dies Mehrkosten nach sich ziehen. Der Auftragnehmer stellt sein Nachtragsangebot auf, die Bauleitung des Auftraggebers prüft dieses Angebot. Dabei sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten.
Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der täglichen Praxis wird Ihnen der Referent aufzeigen, welche Bedingungen dies sind.
Seminarinhalte
Nachträge erkennen
- Ursachen für Nachforderungen
- Wann muß der AN Mehrkosten anzeigen?
- Aktuelle BGH-Rechtsprechung zu Nachträgen
Nachträge erstellen
- Wer muß das Nachtrags-LV erstellen?
- Kostenerstattung für den AN wegen Nachtragserstellung?
- Was sind die Preisermittlungsgrundlagen für Nachträge?
- Subunternehmerpreise und Nachträge
Stundenlohnarbeiten oder Nachtrag?
- Der Unterschied zwischen Stundenlohnarbeiten und Nachforderungen
- Wer darf Regiestunden anerkennen?
- Stundenlohnpreise als Basis für die Nachtragskalkulation?
Beispiele zur Nachtragsberechnung: 10%-Klausel (§ 2 Abs. 3 VOB/B); geänderte (§ 2 Abs. 5 VOB/B) unter Berücksichtigung von tatsächlich erforderlichen Kosten
Übersicht zur Mehrkostenermittlung durch Bauzeitverlängerung
Das Bauvertragsrecht von 2018 und dessen Auswirkungen auf Nachtragsleistungen
Aktuelle Webinare, Online-Seminare und Livestreams
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