Nachtragsmanagement am Bau – Baustein II: BGB-Nachtragsrecht, Vollmachten – Befugnisse, Auftragslose Leistungen, Mengenveränderungen

Datum: 10. November 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

  • Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
  • Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
  • Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?

II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?

  • Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
  • Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
  • Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?

III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

  • Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
  • Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
  • Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?

IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

  • Wann greift die 10%-Grenze?
  • Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
  • Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
  • Gibt es Fristen zur Preisanpassung?
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