Im August 2021 ist die neue DIN 277 in Kraft getreten. Lernen Sie die Neuerungen kennen und vermeiden Sie so Fehler bei der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten.
Architekten, Bauherren und Nutzer benötigen schon zu Beginn eines Bauprojekts Bemessungsgrößen für dessen Planung, Erstellung und Nutzung. Das Raumprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen des Auftraggebers an die Objektplanung. Die darin enthaltenen Flächenangaben sollen vollständig und eindeutig sein, z. B. Nutzungsfläche (NUF) nach DIN 277 oder Wohnfläche nach WoFlV.
Auf dieser Grundlage können bereits wesentliche Ermittlungen durchgeführt und Entscheidungen im Hinblick auf die Realisierung des Bauvorhabens getroffen werden.
Während der Planung und Ausführung sowie der Nutzung sind immer wieder Ermittlungen der Grundflächen und des Rauminhalts aufzustellen. Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Bauwerken kann mit Hilfe von Planungskennwerten erfolgen, sie sind auch Grundlage für deren Optimierung.
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