EuGH-Urteil zur HOAI – Welche Auswirkungen hat die aktuelle Rechtsprechung auf die Praxis?

Datum: 23. Juni 2020
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Die Teilnehmenden lernen Strategien zur Lösung der praktischen Probleme kennen, die sich für laufende und künftige Verträge aus dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019 für die Architektenhonorare ergeben.

Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind. Im Hinblick auf das Honorarrecht von Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren handelt es sich um eines der wichtigsten Urteile überhaupt. Denn es stellt sich seitdem die Frage, wie sich das Urteil in der Praxis auf Planungswettbewerbe, Vergabeverfahren, Architekten- und Ingenieurverträge, Honorarvereinbarungen, Abrechnungen und Honorarprozesse auswirkt. Die Oberlandesgerichte sind sich in dieser Frage nicht einig.

So haben nicht nur zwei Senate des Berliner Kammergerichts gegenläufige Ansichten. Eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Architektinnen und Architekten müssen sich rasch mit der neuen Rechtslage vertraut machen, um richtig zu reagieren. Das Seminar gibt einen Überblick und zeigt Handlungsmöglichkeiten für die Praxis auf.

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