Erhöhter Schallschutz – Was wird geschuldet?

Datum: 27. Juni 2022
Uhrzeit: 09:30 bis 11:30

In der 26. KW führt der BDB NRW eine Seminar-Reihe zum Schallschutz im Hochbau durch. An drei aufeinanderfolgenden Tagen werden jeweils von 09:30 bis 11:30 Uhr schalltechnische Fragen, die aus dem Kreis der Planerinnen und Planer an den BDB herangetragen wurden, erörtert.

Zum Thema: Bei nicht wenigen Planerinnen und Planern besteht Unsicherheit darüber, welches Schallschutzniveau für ihre jeweilige Bauaufgabe richtig ist. Dies gilt insbesondere für den Wohnungsbau.

Genährt wird diese Unsicherheit durch immer wieder sich bestätigende, aber auch durch sich scheinbar widersprechende Urteile von Gerichten im ganzen Land.

Zudem setzen nicht ausreichend differenziert zitierte bzw. nicht ausreichend kritisch hinterfragte Leitsätze von Gerichtsurteilen falsche Impulse. Und es führen von wirtschaftlichen Interessen geleitete Diskussionsbeiträge immer wieder zu falschen Entscheidungen.

Die unbefriedigende Fortschreibung der DIN 4109 einerseits und die Einbeziehung von bisher nicht berücksichtigten Kriterien in die Anforderungsgrößen bei anderen Regelwerken wie VDI 4100 oder DEGA 103 (z.B. DnT,w oder Spektrum-Anpassungswerte) andererseits tun ihr Übriges.

Seminarinhalt und -ablauf:

Das am 27.06.2022 stattfindende Seminar soll ein wenig Klarheit in die Sache bringen. Die bestehenden Regelwerke zum erhöhten Schallschutz werden vorgestellt und kommentiert.

Dazu gehören die DIN 4109-5, die VDI 4100 in ihrer Fassung von 2012 und die DEGA-Empfehlung 103 aus dem Jahre 2018. Es wird erörtert, inwieweit diese Regelwerke zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, im Rahmen des Web-Seminares individuelle Fragestellungen einzubringen.

Mit der Teilnahme an diesem Web-Seminar kann der Fortbildungspflicht der staatlich anerkannten Sachverständigen nachgekommen werden.

Anforderungen an den Schallschutz

  • Störwirkung von Schall und schalltechnischer Komfort
  • Geschuldeter Schallschutz: Mindestschallschutz – erhöhter Schallschutz
  • Anerkannte Regeln des Schallschutzes

Behandelte Normen und Regelwerke

  • DIN 4109-1:2018
  • DIN 4109-5:2020
  • VDI 4100:2012

Referent: Prof. Rainer Pohlenz, öbv Sachverständiger für Schallschutz im Hochbau, Aachen

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