E-Rechnungs-Pflicht ab 2025: Was bedeutet das für Architektur- und Ingenieurbüros?

Datum: 19. Februar 2025
Uhrzeit: 10:00 bis 12:00

Die E-Rechnung wird als Teil des Wachstumschancengesetzes ab dem 01.01.2025 schrittweise verpflichtend eingeführt.

Die geplanten Neuerungen betreffen auch Planungsbüros und führen häufig zu Verunsicherungen.

Die Einführung der E-Rechnung beginnt im Januar 2025 – Zeit zu handeln! (Grafik: Internet für Architekten)

Die Einführung der E-Rechnung beginnt im Januar 2025 – Zeit zu handeln! (Grafik: Internet für Architekten)

In diesem Kurzseminar sortiert der Referent das Thema.

Die Teilnehmenden erhalten nicht nur praxisrelevante Tipps zur Umsetzung der neuen Regelung, sondern haben auch die Gelegenheit Fragen zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen.

Inhalte:

  • Form und Inhalt der Rechnungen
  • Wie kann ich eine E-Rechnung prüfen?
  • Übergangsregelungen und Befreiungen bei der E-Rechnung
  • Rechnungsberichtigung oder Stornierung als E-Rechnung
  • digital übermittelte Rechnungen
  • mögliche Übertragungswege der E-Rechung
  • ZUGFeRD (Zentraler User Guideline Forum Elektronische Rechnung Deutschland)
  • X-Rechnung (E-GovernmentG)
  • Anforderungen an die Archivierung – Revisionssicherheit
  • Aufbewahrungspflichten und -fristen

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer sowie Ingenieurinnen und Ingenieure.

Lernziel

Die Teilnehmenden sind umfassend über die seit 01.01.2025 geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen informiert. Sie wissen, wie sie elektronische Rechnungen erstellen, verarbeiten und archivieren können. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen der eRechnungsstellung zum heutigen Zeitpunkt.

Referentinnen und Referenten

Dipl.-Ing. Arne Semmler, Architekt, Gründer Architekturbüro D/Form, seit 2024 Co-CEO projo GmbH, Berlin

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