Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahre 2019 die Mindest- und Höchstsätze für unzulässig erklärt hat, war der deutsche Gesetzgeber gezwungen, die HOAI und das zugrunde liegende Ermächtigungsgesetz über Ingenieur- und Architektenhonorare zu ändern. Im Ergebnis bleibt die HOAI bis auf die Vereinbarung von Honoraren fast unverändert, jedoch ändert sich grundlegend die Auswirkung der HOAI auf die Möglichkeiten, Honorare zu vereinbaren.
Aktuelle Webinare, Online-Seminare und Livestreams
« Zurück zum Webinar-Kalender
Wichtige Hinweise: Die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier aufgeführten Daten können wir leider nicht garantieren. Bitte überprüfen Sie alle Angaben immer auf den Seiten der jeweiligen Anbieter. Und: „Internet für Architekten“ ist NICHT der Veranstalter der hier genannten Webinare. Wir weisen hier lediglich auf diese Veranstaltungen hin.