Rechtliche Auswirkungen
Aufgrund der Corona-Krise greifen Behörden zwischenzeitlich zu sehr drastischen Mitteln, die das öffentliche Leben komplett verändern. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Planungsbüros und laufenden Baustellen.
Im Falle von Quarantäneanordnungen der Gesundheitsbehörden kann daher einerseits die Arbeitsfähigkeit des Architekturbüros betroffen sein, anderseits ist auch denkbar, dass die Unternehmer nicht mehr auf die Baustelle kommen und somit der Planungs- und/oder der Bauablauf empfindlich gestört werden können. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang hierfür Kompensation verlangt werden kann. Wegen der verschiedenen Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten können sich folgende Fallkonstellationen ergeben:
- Welche Ansprüche der einzelnen Beteiligten bestehen bei Behinderungen der Liefer- oder der Produktionsketten?
- Bestehen Möglichkeiten, Mehraufwand gegenüber dem Bauherrn geltend zu machen?
- Wie verhält man sich richtig?
- Welche Pflichten treffen den Bauleiter / den SiGeKO?
Das kompakte Webinar richtet sich an bauleitende Architekten, Projektleiter und Führungskräfte in Architekturbüros.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 13.05.2020.
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