Das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und kann ab 1. November 2020 in Kraft treten. Darin sind EnEV, EEWärmeG und EnEG in einem Werk mit 114 Paragraphen und 11 Anhängen zusammengeführt.
Allein die Anzahl der Paragraphen macht deutlich, dass die aus der Zusammenführung erhoffte Vereinfachung nicht stattgefunden hat. Über neue Gesetzesteile wie dem Quartiersansatz und der Innovationsklausel werden die Verfahren komplexer und es kommen neue Aufgaben auf und neue Anforderungen an Planer, Unternehmer, Bauherren und Baubehörden zu. Diese werden detailliert im Seminar kompetent und komprimiert vorgestellt und Ihre Fragen aus der Praxis eingehend besprochen.
Inhalte
- Änderungen im GEG gegenüber EnEV, EEWärmeG und EnEG
- Relevante Normen in der Nachweisführung: von der DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zur DIN V 18599
- Unterschiede bei den Rechenverfahren und deren Auswirkung
- Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden Anforderungen an öffentliche Gebäude
- Das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau
- Vereinfachte Rechen- und Nachweisverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Besonderheiten im Gebäudebestand
- Neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
- Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
- Betriebsverbot von Öl- und Kohleheizungen ab 2026
- Neue Betrachtung der Quartiere
- Die neue Innovationsklausel
- Änderungen bei Primärenergiefaktoren und Wärmenetzen
- Korrekte Energieausweisausstellung
- Pflichten des Ausstellers von Nachweisen
- Einführung obligatorischer Energieberatungen
- Änderungen bei der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
- Änderungen bei Bußgeldvorschriften und im Vollzug
- Übergangsvorschriften
- Fragerunde
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