Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick

Datum: 4. November 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Am 1.11.2020 ist das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ – kurz GEG – in Kraft getreten. Hierin wird das bisherige Energieeinspargesetz (und darin die Energieeinsparverordnung) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu einem Gesetz zusammengeführt. Grundsatz dieses Gesetz sollte ursprünglich sein, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen.

Gleichzeitig musste mit dem Gesetz der EU-Richtlinie entsprochen werden, die das energetische Niveau eines Niedrigstenergiegebäudes von den Mitgliedsstaaten fordert.

Mit dem neuen Gesetz ergeben sich für den Wohnungsbau nach wie vor drei alternative Nachweisverfahren und für den Nichtwohnungsbau wie bisher zwei Verfahren. Neben diesen nachweisrelevanten Inhalten werden im Gesetz eine Vielzahl von (neuen) mitgeltenden Normen in Bezug genommen.

Folgende Aspekte werden im Einzelnen behandelt:

  • Anforderungen für zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Folgen für die Anwendung erneuerbarer Energien
  • Anforderungsgrößen und Nachweismöglichkeiten sowie Neuerungen der DIN V 18599: 2018-09
  • Wärmedämm- und Wärmebrückenkonzepte, die neue DIN 4108 Beiblatt 2: 2019-06, im Zusammenhang Auswirkungen für Planung und Ausführung
  • Dichtheits- und Lüftungskonzepte, Auswirkungen der neuen DIN/TS 4108-8 in Bezug auf Lüftungskonzepte und die neue Messnorm: DIN EN ISO 9972
  • Konkretisierungen im Kontext mit Änderungen von Bauteilen bestehender Gebäude
  • Neue Nachweisführung für Ausbau und Gebäudeerweiterungen: Was ist nachzuweisen bei Nutzungsänderungen?
  • Befreiungen und Ausnahmen
  • Innovationsklausel

Referent: Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaffender Architekt, Büro für Bauphysik, Hannover

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