Corona und Bauabläufe – rechtliche Fragestellungen

Aufgrund der Corona-Krise greifen Behörden zwischenzeitlich zu sehr drastischen Mitteln, die das öffentliche Leben komplett verändern. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Planungsbüros und laufenden Baustellen.

Im Falle von Quarantäneanordnungen der Gesundheitsbehörden kann daher einerseits die Arbeitsfähigkeit des Architekturbüros betroffen sein, anderseits ist auch denkbar, dass die Unternehmer nicht mehr auf die Baustelle kommen und somit der Planungs- und/oder der Bauablauf empfindlich gestört werden können. Es stellt sich daher die Frage, ob und wer und in welchem Umfang hierfür Kompensation erlangt werden kann. Aufgrund der verschiedenen Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten können sich folgende Fallkonstellationen ergeben.

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