Erfolgreiche Bürofortführungen und Büronachfolgen sind planbar: Partnerschaft, Nachfolge, Unternehmensbewertung

Datum: 24. September 2020
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Für Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure jeglicher Berufsgruppe dürfte das Thema der Nachfolgeregelung und der Unternehmensbewertung von Bedeutung sein. Denn es betrifft sowohl Inhaberinnen und Inhaber von Architektur- und Ingenieurbüros als auch die nachrückende Generation sowie Selbstständige, die in ein bestehendes Büro einsteigen oder dieses übernehmen wollen.

Dabei ist zunächst grundsätzlich zu klären, ob das Büro übergabefähig ist.

Scheidet der bisherige Inhaber oder die Inhaberin aus? Ist diese Person Allein- oder Mitgesellschafterin? Geht es um eine Direktübergabe oder eine Partnerschaft (ggf. mit späterer Übergabe)? Gibt es eine Nachfolgeregelung (interne/externe Lösung)? Welche Rechtsform besteht gegenwärtig/zukünftig? Wie steht es um Namenserhalt, Firmierung, Funktionen im Büro, Haftung beim Einstieg in ein Unternehmen, Handhabung abgeschlossener sowie laufender Beauftragungen?

Im weiteren Fokus steht der Unternehmenswert.

Die Teilnehmenden lernen das Verfahren einer Unternehmensbewertung kennen, einschließlich der relevanten Wertbestandteile eines Architektur- und Ingenieurbüros. Das Seminar berücksichtigt auch die jeweiligen Schnittstellen zu Steuerberatung, Rechtsberatung und Versicherung.

Folgende Situationen können anstehen:

  • Vorbereitung der Büronachfolge, Planung der Bürofortführung
  • Bürofusion, Büroauflösung
  • Partnerschaft und/oder Direktübergabe mit/ohne Rechtsformwechsel
  • Übergabe/Übernahme des Büros (Einzelunternehmen, GbR, PartG, PartGmbB, GmbH)
  • Der Erwerb eines Büros, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Übertragung (Einbringung, Verkauf)
  • Gesellschaftererweiterung, Gesellschafterwechsel
  • Neugründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit/ohne Übertragung des/der bisherigen Einzelunternehmen(s) oder
  • Identitätswahrender Rechtsformwechsel von GbR zur PartGmbB oder nur Rechtsformvariante von PartG zur PartGmbB
  • Auszahlung/Abfindung/Aufnahme einer Partnerin/eines Partners
  • Übernahme von Rechten und Pflichten, Haftungsfragen
  • Rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Gesichtspunkte
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