“Brandschutz im Holzbau” von Reinhard Eberl-Pacan

Novellierungen in den Bauordnungen einzelner (Bundes)-Länder eröffnen die Möglichkeit, sowohl tragende und aussteifende als auch raumabschließende Bauteile mit Brandschutzanforderungen entsprechend der Gebäudeklasse (GK) 4 oder 5 aus sichtbarem Holz herzustellen.

Nach Festlegung der grundsätzlichen Anforderungen an den Brandschutz durch einen Brandschutznachweis oder ein Brandschutzkonzept kann die Bemessung dieser Bauteile weitestgehend über die im Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-2), z.B. durch die Berechnung des Abbrandes, erfolgen.

Die Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten in den Bauordnungen schafft in der Praxis jedoch weiterhin einige Herausforderungen für Architekten, Ingenieure und Brandschutzexperten. Hier wird dazu insbesondere auf die Frage der «Rauchdichtigkeit» und die Verwendung nichtgeregelter Bauprodukte (z.B. Abschottungen) eingegangen.

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