In den Landesbauordnungen sind in Deutschland die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und die Verwendung von Bauprodukten geregelt. Die Verfahrensregeln für allgemeine und materielle Anforderungen verweisen auf die Technischen Baubestimmungen. Diese konkretisieren die allgemeinen Anforderungen der Bauordnungen – zum Beispiel durch Inbezugnahme einschlägiger technischer Regeln. Im Zuge der Novellierung wurden die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
In den Teilen A + B sind enthalten die Wesentlichen Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.
In Teil C sind die Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten zusammengestellt, die nicht die CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) tragen, sowie die Festlegungen zu Bauprodukten und Bauarten, für die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgesehen ist. Teil D bietet Informationen zu Bauprodukten, für die kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Im Seminar werden die Zusammenhänge der Planung, Bemessung und Ausführung von „Brandschutz für das Industriedach“ vermittelt.
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