Brandschutz-Espresso, Runde 16: Ableitbedingungen für Feuerstätten – die neue Verordnung

Am 14. September 2021 hat der Bundesrat auf Empfehlung seiner beteiligten Ausschüsse die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) beschlossen. Gegenstand der Änderungsverordnung ist die Neugestaltung des § 19 “Ableitbedingungen für Abgase” der 1. BImSchV.

Die neuen Regelungen wirken sich auf Feuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, aus. Am 18. Oktober 2021 wurde die Änderungsverordnung zur 1. BImSchV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I S. 4676). Die Änderungen treten ab dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Mit in Kraft treten der Änderungen ist die Austrittsöffnung von Schornsteinen, die neu errichtet werden, im Grundsatz am First, bzw. firstnah anzuordnen.

Die Änderung der Ableitbedingungen im § 19 der 1. BImSchV dient dazu, die Vorschriften an den fortgeschrittenen Stand der Technik anzupassen. Die Vorschriften der 1. BImSchV für die Ableitbedingungen von Abgasen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wurden geändert, um eine Verbesserung der Immissionssituation in der Nachbarschaft solcher Anlagen herbeizuführen.

Die derzeit geltenden Vorschriften für die Höhe und Position der Schornsteinmündung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe lassen die Errichtung und den Betrieb von Anlagen mit Ableitbedingungen zu, die den ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung nicht in jedem Fall ausreichend berücksichtigen und gewährleisten.Insbesondere in Wohngebieten mit dichter Bebauung kann es zu Beeinträchtigungen der Nachbarschaft während des Betriebs von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe kommen, wenn unzureichende Ableitbedingungen bei Schornsteinen (firstferne Errichtung) vorliegen.

Bei der Verbrennung von Festbrennstoffen entstehen Emissionen wie z.B. Feinstaub, die einen wesentlichen Anteil an der Gesamtstaubsituation in Deutschland haben.

Durch Ableitbedingungen, die den ungestörten Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung gewährleisten, kann die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch diese und andere Schadstoffe geschützt werden.

Referent: Peter Mozic, Bev. Bezirksschornsteinfeger; Schornsteinfegermeister; Gebäudeenergieberater (HWK); Technischer Beisitzer der Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Stuttgart

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