Brandschutz und Bestandsschutz – Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes an bestehende Gebäude

Dem vorbeugenden baulichen Brandschutz kommt eine stetig wachsende Bedeutung zu. Für den Regelungshorizont der Landesbauordnung – dem Wohnungsbau oder vergleichbaren Nutzungen – liegt ein abschließendes Anforderungsprofil vor.

Bei Sonderbauten ist die Lage komplexer. Hier bedarf es häufig eines individuellen Brandschutzkonzeptes. Dafür können Sonderbauverordnungen – wie die Versammlungs- oder Verkaufsstätten-Verordnung – Orientierungshilfe geben; teilweise bedarf es jedoch eines spezifischen, alleine an den Schutzzielen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes orientierten Konzeptes.

Besonders anspruchsvoll ist die Bestimmung des richtigen Umfangs von Brandschutzmaßnahmen jedoch, wenn Gebäude umgebaut, angebaut, aufgestockt oder in ihrer Nutzung geändert werden. Dabei spielt der baurechtliche Bestandsschutz eine wichtige Rolle.

Für Gebäude bzw. Gebäudeteile, die bestandsgeschützt sind, gelten nämlich deutlich geringere Brandschutzanforderungen im Vergleich zu neuen Gebäuden. Darüber hinaus spielt beim Bauen im Bestand die Kompensation von Defiziten der Brandschutzqualitäten relevanter Bauteile wie Wände und Decken eine bedeutende Rolle.

Ziel des Online-Seminars ist es, Ihnen mehr Sicherheit in der brandschutztechnischen und brandschutzrechtlichen Bewertung von Gebäuden zu geben. Dazu gehört auch das Wissen, um die Möglichkeiten einer Kompensation von baulichen Defiziten durch unterschiedliche bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen.

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