Bauüberwachung mit System – Baustein III: Vermeidung von Haftungs- und Sicherheitsrisiken am Bau

Datum: 7. Oktober 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

I. Haftung für Überwachungsmängel

  • Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?
  • Wie lange haftet der Unternehmer?
  • Wie lange haftet der Planer?
  • Wann beginnt die Haftungsfrist?
  • Wie kann man Haftungsfristen verkürzen?
  • Wie erfolgt die Abnahme der Planerleistung?

II. Fragen der Haftungsbeschränkung

  • Kann man die Haftung vertraglich ausschließen?
  • Besteht auch bei geringem Honorar ein Haftungsrisiko?
  • Was ist „baubegleitende Qualitätskontrolle“?
  • Greift die Haftung auch bei Gefälligkeiten?

III. Haftungsschnittstellen Architekt (Objektplaner) / Fachplaner

  • Haftet der Architekt auch für Fehler des Fachplaners?
  • Welches Pflichtenverhältnis besteht zwischen Architekt und Fachplaner?
  • Welche Besonderheiten bestehen zwischen General- und Subplaner?
  • Was ist, wenn Planung und Überwachung getrennt vergeben werden?

IV. Sicherheit am Bau

  • Welche Rolle spielt der Bauüberwacher bei der Unfallverhütung?
  • Welche Funktion hat der Bauleiter bzw. Fachbauleiter nach der Landesbauordnung?
  • Abgrenzungsfragen der Sicherheit am Bau zwischen SiGeKo, Bauleiter, Bauherr, Bauüberwacher und Auftragnehmer
  • Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es?
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