„Darauf hätten Sie aber wenigstens mal hinweisen müssen!“ – Ein Satz, den viele Baubeteiligte so oder so ähnlich in Gerichtsverfahren schon gehört haben.
Prüfungs- und Hinweispflichten in der Planungs- und Bauabwicklung sind sehr vielgestaltig. Wer sie nicht kennt und daher nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert, hat häufig haftungsrechtliche Probleme.
Wir haben in unserem Baurecht-Briefing die wichtigsten Prüfungs- und Hinweispflichten der Baubeteiligten zusammengestellt und erläutern diese anhand von praktischen Beispielen.
Es geht dabei u.a. um folgende konkrete Fragestellungen:
- Ist der Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen?
- Muss der Architekt den TGA-Planer und Statiker prüfen und / oder umgekehrt?
- Muss der Auftragnehmer die ihm übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen prüfen? Wann muss er dies ggf. tun?
- Muss der Auftragnehmer die Leistungen von Vorgewerken prüfen? Muss er beigestellte Materialien und Geräte prüfen?
- Was ist mit Werk- und Montageplänen? Müssen diese von den Architekten und Ingenieuren geprüft werden und ggf. wann?
- Was sind die Konsequenzen unterlassener oder unzureichender Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflichten?
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