Baurecht-Briefing: Produktneutrale Ausschreibung

Datum: 17. Dezember 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Die genaue Vorgabe bestimmter Produkte gibt Auftraggebern, Planern und Auftragnehmern Rechts- und Kalkulationssicherheit. Allerdings kollidiert dies oftmals mit dem vergaberechtlichen Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“.

Immer wieder stellen sich daher Fragen wie:

  • Wer muss sich an das Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“ halten?
  • Reicht es, Produktvorgaben mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen?
  • Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?
  • Wann sind Ausnahmen vom Gebot der „produktneutralen Ausschreibung“ zulässig?
  • Wie ist mit fehlenden Fabrikatsangaben umzugehen?
  • Was ist, wenn sich das angegebene Fabrikat erst nach Vertragsschluss als mangelhaft erweist?

Unsere Baurechts-Experten beantworten diese Fragen und geben Leitlinien zur rechtssicheren Gestaltung von Ausschreibungen und Vergabevorschlägen.

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