Baurecht-Briefing: Planernachträge – so sichern Sie sich Mehrhonorar!

Datum: 19. November 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Planen und Bauen ist ein kreativer Prozess. In vielen Fällen ändert sich im Verlauf von Beginn der Planung bis zum fertigen Objekt einiges.

Die Ursachen können vielfältig sein:

  • Bauherrenseits geänderte Planungsziele und Erweiterungen
  • Probleme bei der Genehmigung
  • Unvorhersehbare Schwierigkeiten im Bestand oder Baugrund, technische/gesetzliche Neuerungen während der Planungs- und Bauphase

In all diesen Fällen wird die Planung aufwendiger oder muss in Teilen wiederholt werden. Leider führt ein Mehr an Aufwand nicht automatisch zu einem Mehr an Honorar. Oftmals sind Bauherren nicht bereit, von sich aus mehr zu zahlen.

Immer wieder stellen sich daher Fragen wie:

  • Welche Rechtsgrundlagen und Ansprüche gibt es bei Planernachträgen und Mehraufwand am Bau?
  • Kann der Bauherr Planernachträge einseitig anordnen?
  • Was ist vor der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planerleistungen zu beachten?
  • Wie berechnen sich im Streitfall Mehrhonoraransprüche?

Und ganz aktuell:

  • Welche Probleme und welche Möglichkeiten ergeben sich aus der Neufassung der HOAI 2021?
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