Baurecht-Briefing: Arbeiten zum Stundenlohn – angehängt oder unvorhergesehen?

Datum: 1. Oktober 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Eine alltägliche Situation: Der Auftragnehmer erbringt eine vertraglich nicht vereinbarte, eventuell durch den Bauherrn auch nicht ausdrücklich verlangte Leistung. Nun will der Auftragnehmer für diese Leistung eine Vergütung. Hierbei beruft sich er sich auf das Leistungsverzeichnis und die Notwendigkeit dieser Leistung zur Vertragserfüllung.

Stundenlohnarbeiten stellen eine besondere, nur in der VOB/B geregelte Abrechnung von Bauleistungen dar. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Abrechnung konkret erfolgt, wollen wir in dem Briefing klären.

Folgende Fragestellungen sind entscheidend:

  • Welche Anforderungen sind an eine wirksame Stundenlohnvereinbarung zu stellen?
  • Wer ordnet Stundenlohnarbeiten an?
  • Kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zum Stundenlohn abgerechnet werden?
  • Einreichung und Prüfung von Stundenlohnzetteln: Wann, wie und an wen?
  • Wirkung unterschriebener Stundenlohnzettel?

Die richtigen Antworten bekommen Sie von unseren Baurechts-Experten.

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