Baurecht-Briefing: 7 Todsünden im Planervertrag

Datum: 3. Dezember 2021
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Ähnlich wie der Katechismus der katholischen Kirche kennen wir im Recht der Architekten und Ingenieure immer wiederkehrende Sünden. Die Wurzel allen Übels ist in der Regel im Planervertrag angelegt.

Die darin geschriebenen (oder ungeschriebenen) Regelungen lassen sich im Nachhinein meist nicht mehr reparieren. Wer bei Vertragsschluss nicht aufmerksam ist, bringt sich also in eine schlechte Position.

Wie zeigen Ihnen anhand von 7 Beispielen, worauf Sie achten sollten:

  • Fehlende oder unvollständige Planungs- und Überwachungsziele
  • Über das Honorar werden wir uns schon einigen!
  • Baukostenobergrenze
  • Einseitige Optionsrechte
  • Bauzeit: Wenn’s mal wieder länger dauert
  • Sicherheitsleistung und Einbehalt
  • Wegfall von Leistungen und Honorar
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