BauO NRW und Verwaltungsvorschriften – Technische Baubestimmungen

Vorstellung der neuen Begrifflichkeiten im Brandschutz

Bereits im Januar 2019 haben sich mit Einführung der neuen Landesbauordnung maßgebliche Veränderungen zahlreicher Begrifflichkeiten hinsichtlich des Brandschutzes ergeben. Hierzu zählen insbesondere neue Bezeichnungen der Baustoffklassen, der Feuerwiderstandsklassen und sonstiger Bauteilanforderungen (z.B. bei Feuerschutztüren).

Ferner wurde mit der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ ein ergänzendes Regelwerk geschaffen, welches sowohl bei der Planung als auch bei der Bauausführung enorme Wichtigkeit aufweist.

Das Web-Seminar stellt die wesentlichen brandschutztechnischen Bezeichnungen im Kontext der BauO NRW sowie der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ vor und erläutert deren Anwendung in der täglichen Baupraxis.

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