Bauleiterhaftung

Datum: 04. März 2025
Uhrzeit: 09:00 bis 13:00

Haftungsfallen erkennen und vermeiden

Der Bauleiter trägt eine enorme Verantwortung für das wirtschaftliche Gelingen eines jeden Bauvorhabens und ist der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt.

Das Seminar klärt, wofür der Bauleiter haftet und grade stehen muss und wie er auf der Baustelle richtig reagiert, um Haftungsrisiken und Haftungsfallen für sich und seinen Betrieb zu vermeiden.

Bauleiterhaftung (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)

Bauleiterhaftung (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)

Der Bauleiter muss wissen, wie er welche Weichen stellen muss, damit Ansprüche seines Bauherrn durchgesetzt und Gegenansprüche abgewehrt werden können. Dabei ist auch die richtige und vollständige Dokumentation wichtig.

Daher wird in diesem Seminar auch in einem kurzen Exkurs auf „Nachträge“ eingegangen. Sie erhalten eine Checkliste, mit der Sie alle nötigen Schritte im Auge behalten!

  • Strafrechtliche Haftung
  • Der Bauleiter – Abgrenzung der Bauleiter nach LBO
  • Haftungsrisiken für den Bauleiter
  • Überwachung der Bauausführung
  • Verkehrssicherungspflicht Pflicht zur Koordination und Organisation des Baustellenbetriebes
  • Pflicht zur Hinzuziehung eines Fachbauleiters oder zur Bestellung eines Vertreters
  • Pflicht des Bauleiters zur Präsenz auf der Baustelle
  • Haftung Dritter
  • Haftung des Architekten
  • Bedeutung von DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften
  • Eingeführte technische Regeln
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Die zivilrechtliche Haftung aller Bauleiter
  • Eigene zivilrechtliche Haftung des Bauleiters
  • Verletzung von Schutzgesetzen
  • Die Haftung des Arbeitgebers
  • Versicherung
  • Die strafrechtliche Haftung des Bauleiters
  • Die fahrlässige Tötung
  • Die fahrlässige Körperverletzung
  • Die Sachbeschädigung
  • Die Beschädigung wichtiger Anlagen
  • Die Baugefährdung
  • Die fahrlässige Brandstiftung
  • Die fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
  • Die Haftung des Bauleiters für Ordnungswidrigkeiten
  • Verstoß gegen die Landesbauordnungen
  • Verstoß gegen Umweltrechtrecht
  • Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG)
  • Die richtige Reaktion auf der Baustelle

Referent: Rechtsanwalt Frank Zillmer
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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