Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur – Termine und Fristen

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Datum: 12. September 2020
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

Während der Objektüberwachung sind vertragliche Fristen und Termine zu beachten, zu kontrollieren und nachzuhalten. Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten, Aufklärungs-, und Beratungspflichten gegenüber BH, etc. 

Referenten: Dipl.-Ing.Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Eching/Günzenhausen und Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

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