Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es Aufgabe der Landschaftsarchitekt:innen, den Bauablauf sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und zeitlich zu überwachen mit dem Ziel, durch diese Leistung ein mangelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen.
Zugleich sind die Landschaftsarchitekt:innen verpflichtet, dabei den Bauherrn in erster Linie fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch über typische rechtlichen Themen zu informieren und aufzuklären.
Hierbei kommt den Landschaftsarchitekt:innen bei der Prüfung von Rechnungen und Nachtragsforderungen der Bauunternehmer eine hohe Verantwortung zu.
Anhand konkreter Fallbeispiele werden Problemfälle in Bezug auf Rechnungsstellung, Nachträge und Zahlung aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen.
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