Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B – Baustein III: Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB

Datum: 5. Mai 2022
Uhrzeit: 00:00 bis 00:00

I. Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?

  • Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
  • Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
  • Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
  • Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
  • Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?

II. Grundsätzliches zur Bauvertragsgestaltung

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
  • Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B?
  • Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
  • Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
  • Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
  • Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
  • Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?

III. Welche Unterschiede gibt es im Nachtragsrecht der VOB/B und des BGB?

  • Hat der Auftraggeber ein Anordnungsrecht, wenn ja, in welchem Umfang?
  • Wie wird die Nachtragsvergütung ermittelt?
  • Wer trägt die Beweislast hinsichtlich der Nachtragsvergütung?
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