I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?
- Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
- Wann beginnt die Gewährleistung?
- Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast?
- Was bedeutet Gefahrtragung?
- Wann wird die Schlussrechnung fällig?
- Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?
II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?
- Wann muss abgenommen werden?
- Wann ist die Abnahme zu verweigern?
- Was ist ein wesentlicher Mangel?
- Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
- Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzeln betrachtet nicht gravierend sind?
- Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?
III. Welche Formen der Abnahme sind möglich?
- Welche Besonderheiten bestehen bei der förmlichen Abnahme?
- Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein?
- Wer führt das Abnahmeprotokoll?
- Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
- Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
- Welche Bedeutung hat der Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme?
- Wie und warum muss ein Mangelvorbehalt erklärt werden?
- Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
- Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
- Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
- Wann sind Teilabnahmen möglich?
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