Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung I

Datum: 26. November 2024
Uhrzeit: 10:00 bis 12:00

I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?

  • Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
  • Wann beginnt die Gewährleistung?
  • Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast?
  • Was bedeutet Gefahrtragung?
  • Wann wird die Schlussrechnung fällig?
  • Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?

II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?

  • Wann muss abgenommen werden?
  • Wann ist die Abnahme zu verweigern?
  • Was ist ein wesentlicher Mangel?
  • Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
  • Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzeln betrachtet nicht gravierend sind?
  • Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?

III. Welche Formen der Abnahme sind möglich?

  • Welche Besonderheiten bestehen bei der förmlichen Abnahme?
    • Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein?
    • Wer führt das Abnahmeprotokoll?
    • Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
    • Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
    • Welche Bedeutung hat der Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme?
    • Wie und warum muss ein Mangelvorbehalt erklärt werden?
  • Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
  • Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
  • Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
  • Wann sind Teilabnahmen möglich?
Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)

Abnahme, Abrechnung, Rechnungsprüfung (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)

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