Bald ist es soweit – die elektronische Rechnungsstellung wird zur Pflicht. Ab dem 01. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend eingeführt. Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft natürlich auch Architektur- und Ingenieurbüros. (Grafik: Internet für Architekten) Weiterlesen →

