Verstoß gegen Fortbildungspflicht kann Ausschluss aus Kammer und Entzug der Bauvorlageberechhtigung nach sich ziehen

In den meisten deutschen Architekten- und Ingenieurkammern ist die Fortbildung verpflichtend. Diese Fortbildungspflicht stellt eine zentrale Berufspflicht dar.

Den Besuch von Seminaren und anderen Fortbildungsveranstaltungen müssen Angehörige dieser Kammern anhand von Fortbildungspunkten nachweisen können.

Gerichtsurteil: Ausschluss aus der Kammer ist möglich, wenn Fortbildungspflicht verletzt wird (Symbolbild; Collage:Internet für Architekten)

Gerichtsurteil: Ausschluss aus der Kammer ist möglich, wenn Fortbildungspflicht verletzt wird (Symbolbild; Collage:Internet für Architekten)

Fehlende Nachweise können zum Ausschluss aus der Kammer und zum Entzug der Bauvorlageberechtigung führen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im August 2025 mit einem Urteil bestätigt. Darüber berichtet die Fachzeitschrift „PBP Planungsbüro professionell“, siehe Link unten.

Der Link zum Beitrag „Verstoß gegen Fortbildungspflicht kann Ausschluss aus Kammer und Entzug der Bauvorlageberechhtigung nach sich ziehen“ wurde am 29. September 2025 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.

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