In seiner Kolumne auf dabonline beschäftigt sich Fabian P. Dahinten mit der Differenz zwischen dem Stundenlohn von Angestellten und dem höheren Stundensatz, den Architekturbüros ihren Auftraggebern berechnen.
Anhand eines Beispiels mit einem Bruttogehalt von 45.000 Euro pro Jahr zeigt er, dass nach Abzug von Urlaub, Krankheitstagen und Feiertagen die tatsächliche Arbeitszeit auf etwa 1.600 Stunden sinkt, was einen effektiven Stundenlohn von 28 Euro ergibt. Unter Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile an Sozialabgaben steigt dieser Betrag auf 34 Euro pro Stunde.

Stundensatz ist nicht gleich Stundenlohn! (Symbolbild; Collage: Internet für Architekten)
Gemeinkosten und der Zuschlag für Risiko und Gewinn erhöhen den Bürostundensatz weiter
Zusätzlich müssen Gemeinkosten wie Miete, Büroausstattung und nicht projektbezogenes Personal einkalkuliert werden, die je nach Bürogröße mit einem Faktor zwischen 2,5 und 3,3 veranschlagt werden. Bei einem Faktor von 2,9 ergibt sich somit ein Stundensatz von 98,60 Euro.
Ein weiterer Zuschlag von etwa 10 Prozent für Gewinn und Risiko führt zu einem endgültigen Bürostundensatz von über 100 Euro, den das Büro dem Auftraggeber in Rechnung stellen muss, um alle Kosten zu decken und profitabel zu bleiben.
Der Link zum Beitrag „Stundensatz vs. Stundenlohn: BWL für Architekt:innen“ wurde am 08. März 2025 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
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