Die Fachzeitschrift PBP Planungsbüro professionell berichtet über eine Entscheidung der Vergabekammer Sachsen und dessen Bedeutung für VgV-Verfahren. Die Kammer hatte in einem Fall – es ging um die Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in den Leistungsphasen 8 und 9 – entschieden, dass „unangemessen niedriges“ Angebot nicht ausgeschlossen werden darf, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegen kann, dass er „z. B. aus sachlichen und/oder betrieblichen Gründen sowie aus Wettbewerbsgründen günstiger kalkuliert hat“ als die anderen Bieter eines Vergabeverfahrens.
Einer dieser nachvollziehbaren Gründe für eine sehr niedrige Kalkulation könne z. B. „die Beschaffung einer neuen Referenz“ sein. Der Link zum Beitrag „Referenzgewinnung rechtfertigt niedrige Preise: Kommt jetzt das ultimative Honorardumping?“ wurde am 7. Mai 2023 der Presseschau auf „Internet für Architekten“ hinzugefügt.
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